Rücknahmegarantie
Beschwerdeverfahren
Einleitende Bestimmungen
I. Diese Reklamationsordnung regelt Art und Ort von Reklamationen, das Verfahren zur Reklamationsbearbeitung und die Durchführung von Garantiereparaturen.
II. Dieses Reklamationsverfahren ist integraler Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Verkäufers und des zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucherkäufer geschlossenen Kaufvertrags.
III. Dieses Reklamationsverfahren gilt für Waren, die der Verbraucherkäufer beim Verkäufer kauft:
Reg.: Handelsregister Bezirkgericht Prešov, Abt. Sro, Einlage-Nr. 16631 / P
Eingetragener Sitz: Priemyselná 4265, Bardejov 085 01
ID: 36 509 531 5
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: SK202206639
Stellvertreter: Marián Olejár, Geschäftsführer
E-Mail: info@olejarsafety.com
Telefon: +421 905 560 158
V. Vom Verkäufer gekaufte Waren können in 2 Fällen reklamiert werden:
b) Reklamation der Menge, Art, Preis, usw.
Artikel II
Mängelhaftung
I. Der Verkäufer steht dem Käufer dafür ein, dass die verkaufte Ware vertragsgemäß, insbesondere mangelfrei ist. Vertragsgemäßheit des Kaufvertrages bedeutet, dass die verkaufte Ware die vom Verkäufer angegebene Beschaffenheit und Leistung oder die für eine Sache dieser Art übliche Beschaffenheit und Leistung aufweist, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dem vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck entspricht verwenden.
II. Die gesetzliche Regelung der Mängelhaftung des Verkäufers richtet sich nach § 620 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.
III. Der Verkäufer haftet für die Mängel der verkauften Sache bei Übernahme durch den Käufer. Bei billiger verkaufter Ware haftet er nicht für den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde.
IV. Ist die Ware nicht verderblich oder gebraucht, haftet der Verkäufer für Mängel, die nach Übernahme der Ware während der Gewährleistungsfrist (Gewährleistung) auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, es sei denn, der Verkäufer gewährt eine längere Gewährleistungsfrist.
V. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware beim Käufer.
VI. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine schriftliche Garantie (Garantiekarte) zu erbringen. Sofern es die Natur der Sache zulässt, genügt es, anstelle einer Garantiekarte einen Kaufbeleg auszustellen. Die Garantiekarte enthält den Namen des Verkäufers (Vor- und Nachname, Firma oder Name des Verkäufers, seinen Sitz oder Geschäftssitz), den Inhalt der Garantie, deren Umfang und Bedingungen, die Länge der Garantiefrist und die Daten, die zur Inanspruchnahme der Garantie erforderlich sind. Enthält die Garantiekarte nicht alle erforderlichen Angaben, erlischt die Garantie nicht.
VII. Die Garantiekarte ist ein Kaufbeleg – eine Rechnung, die auch als Lieferschein dient.
VIII. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die verursacht werden durch:
- mechanische Beschädigung der Ware,
- Verwendung der Ware unter Bedingungen, die nicht ihrer Temperatur, Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Umwelteinflüssen,
- unsachgemäße Behandlung oder Nachlässigkeit der Ware,
- übermäßige Belastung oder Verwendung im Widerspruch zu allgemeinen Prinzipien,
- natürlichen Elementen oder höherer Gewalt.
Artikel III
Eine Beschwerde einreichen
I. Der Käufer kann eine Reklamation auf eine der folgenden Arten einreichen:
b) indem er eine Reklamation schreibt und diese per Post an die Adresse des Sitzes des Verkäufers oder per E-Mail sendet.
III. Der Käufer muss im Reklamationsformular die folgenden Informationen angeben:
- Identifikation des Käufers,
- elektronische Bestellnummer,
- Beschreibung der Ware, die der Käufer zurückgeben / umtauschen möchte, mit Code, Farbe, Größe, Menge und Preis,
- Name und Bankverbindung des Käufers und Bankleitzahl,
- Datum und Unterschrift des Käufers.
V. Wenn die erforderlichen Dokumente nicht beigefügt sind, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bearbeitung der betreffenden Angelegenheit nicht fortzusetzen und es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Ware nicht reklamieren möchte.
VI. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die vom Käufer per Nachnahme versandte Ware nicht anzunehmen.
VII. Bei Rücksendung ist die Ware so zu verpacken, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind. Transportschäden an der Ware können dazu führen, dass die Reklamation nicht akzeptiert wird.
Ansprüche aus der geltend gemachten Reklamation
I. Der Verkäufer haftet für die Mängel der verkauften Sache bei Übernahme durch den Käufer. Der Käufer hat während der Gewährleistungsfrist das Recht, Mängel an der Ware geltend zu machen.
II. Bei einem behebbaren Mangel hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Anstelle der Mangelbeseitigung kann der Käufer Austausch der Sache oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, Ersatz des Teils verlangen, wenn dem Verkäufer aufgrund des Preises der Ware nicht unverhältnismäßige Kosten entstehen die Schwere des Mangels. Anstatt den Mangel zu beseitigen, kann der Verkäufer die mangelhafte Sache jederzeit durch eine einwandfreie Ware ersetzen, wenn dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet.
III. Bei einem nicht behebbaren Mangel, der die bestimmungsgemäße Verwendung der Sache als mangelfreie Sache verhindert, hat der Käufer das Recht auf Umtausch der Sache oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer bei behebbaren Mängeln zu, jedoch wenn der Käufer die Sache wegen des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht bestimmungsgemäß verwenden kann. Bei sonstigen irreparablen Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass der Ware.
Reklamationsbearbeitung
I. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Art und Weise der Reklamationsbearbeitung unverzüglich festzulegen, in komplexen Fällen spätestens 3 Werktage nach Reklamationsdatum, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Bewertung des Produkts oder der Dienstleistung erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab dem Datum der Reklamation. Nach Festlegung der Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation wird die Reklamation unverzüglich bearbeitet, in begründeten Fällen kann die Reklamation später erledigt werden; die Beilegung der Beschwerde darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Beschwerde dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder das Produkt gegen ein neues Produkt umzutauschen.
II. Die Zeit von der Ausübung des Mängelhaftungsrechts bis zum Ende des Reklamationsverfahrens wird nicht auf die Gewährleistungsfrist angerechnet. Wird der Artikel durch einen neuen ersetzt, beginnt die neue Gewährleistungsfrist ab Erhalt.
III. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamation ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation auszustellen.
IV. Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz von Kosten (insbesondere Porto), die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung der gesetzlichen Mängelhaftungsrechte entstanden und tatsächlich und effizient angefallen sind.
Mängelhaftung gemäß dem Handelsgesetzbuch
I. Die Mängelhaftung des Verkäufers aus dem zwischen dem Verkäufer und dem Käuferunternehmer geschlossenen Kaufvertrag richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
II. Der Verkäufer haftet für den Mangel der Ware in dem Moment, in dem die Gefahr der Beschädigung der Ware auf den Käufer übergeht, auch wenn der Mangel erst nach diesem Zeitpunkt offensichtlich wird. Der Verkäufer haftet auch für einen nach diesem Zeitpunkt auftretenden Mangel, wenn dieser auf einer Verletzung seiner Pflichten beruht.
III. Der Käuferunternehmer ist verpflichtet, die Ware unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Ware so schnell wie möglich nach dem Gefahrübergang der Beschädigung der Ware zu untersuchen. Wenn der Käufer die Ware im Zeitpunkt der Gefahr einer Beschädigung der Ware nicht prüft oder prüfen lässt, kann er bei dieser Prüfung erkennbare Mängel nur geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware diese Mängel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs der Beschädigung der Ware aufgewiesen hat.
IV. Das Recht des Käuferunternehmers auf die Waremängelerstattung kann in einem gerichtlichen Verfahren nicht gewährt werden, wenn der Käuferunternehmer dem Verkäufer die Mängel der Ware nicht unverzüglich nachdem
a) der Käuferunternehmer die Mängel festgestellt hat,
b) bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt sollte der Käuferunternehmer bei einer Untersuchung, zu der er nach dem Handelsgesetzbuch § 427 Abs. 1, 2 verpflichtet ist, die Mängel entdecken.
c) Mängel können bei verkehrsüblicher Sorgfalt später entdeckt werden, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware bzw. ab Eintreffen der Ware am vertragsgegenständlichen Bestimmungsort. Für Mängel, die unter die Qualitätsgarantie fallen, gilt stattdessen die Gewährleistungsfrist.
Schlussbestimmungen
I. Dieses Beschwerdeverfahren wurde von der Anwaltskanzlei Lanikova Group, s.r.o. vorbereitet für den Betreiber des Online-Shops www.olejarsafety.com, während dieser gemäß Gesetz 185/2015 Slg. geschützt ist. Urheberrechtsgesetz in der geänderten Fassung. Ohne Zustimmung des Autors ist es untersagt, dieses urheberrechtlich geschützte Werk in irgendeiner Weise zu verwenden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu kopieren, zu veröffentlichen, zu ändern, zu modifizieren, zu verbreiten und anderweitig zu missbrauchen.
II. Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 15.6.2020 in Kraft.